Annette Wolf Gründerin

VITA 

Seit 2010 habe ich die Shiatsupraxis in Wölfersheim und der Schwerpunkt meiner Arbeit ist die Förderung von ganzheitlicher Gesundheit

durch Shiatsu-Einzelbehandlungen und in Yogakursen.

Ich bin ausgebildete Shiatsupraktikerin GSD seit 2008, Yogalehrerin BYV 600h/ Anusarayoga 200h und Mitglied im Verband Yoga Vidya Yogalehrer.

Als zertifizierte Yogalehrererin (BYV) 2013 unterrichte ich Hatha-Yoga mit Herz und Seele  in der Tradition nach Swami Sivananda und Hathayoga mit Anusara- Elementen.

Mit über 600h Ausbildungstunden habe ich die Zertifizierung zur Gesundheitsprävention und meine Kurse sind krankenkassenanerkannt.

Zahlreiche Fortbildungen im Bereich Yoga, Shiatsu und Mentaltraining habe ich absolviert und

 2019 die Anusara-Yogalehrer Basisausbildung (200h) bei Lalla und Vilas Turske  abgeschlossen.

Anusara Yoga ist ein  moderner und dynamischer Hatha-Yogastil und hilft uns ein weites und offenes Herz zu entwickeln.

Es basiert auf den universellen Ausrichtungsprinzipien und es wird auf eine präzise Körperausrichtung wert gelegt.

Durch mein Wirken möchte ich Menschen bewegen und inspirieren ganz in ihre Kraft und Lebendigkeit zu kommen.

Endlich die Freude und Kraft ausdrücken dürfen die in uns steckt!

In meiner verbleibenden Zeit als Mutter von 3 wundervollen Söhnen widme ich mich der Kreativität und nachhaltigen Projekten vor Ort (SOLAWI Guter GRUND)

“Diene, liebe, gib, reinige, meditiere und verwirkliche“  Swami Sivananda (1889-1963)

 

Individuelle Shiatsubehandlung & energetische Ganzkörperbehandlung 60Minuten 70Euro.

30Minuten kleine Behandlung 35Euro//  90Minuten 95Euro.

Tiefe Entspannung durch Regulierung deines Energiesystems.

Eine Auszeit für dich -ich freue mich Annette Wolf

 

Entfaltung der eigenen Stärken und Raum sich wirklich auszuprobieren, schafft Wege in ein gesundes, freies und sinnerfülltes Leben

Ein Teil unserer Kurse sind zertifizierte Präventionskurse

und somit bei den größten deutschen Krankenkassen anerkannt. 

Eine ganze oder teilweise Erstattung der Kursgebühren ist daher möglich.

(Prüfung über „Zentrale Prüfstelle Prävention“

nach dem Deutschen Standard Prävention (§ 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V)).